Volksbegehren Artenvielfalt: Wie geht es weiter?

Durch das Volksbegehren Artenvielfalt sind die Bienen über Bayern hinaus zum Symbol für ein Problem geworden, das noch viele andere Insektenarten betrifft. Ob Heuschrecke, Schmetterling oder Käfer: Die Gesamtmasse der wirbellosen Tiere ist in den vergangenen 27 Jahren um rund 76 Prozent zurückgegangen. Um diese besorgniserregenden Entwicklung zu verlangsamen oder sogar aufzuhalten, wurde im Oktober 2018 das Volksbegehren Artenvielfalt ins Leben gerufen. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensräume der gefährdeten Tiere zu schützen und damit die Artenvielfalt zu erhalten. Vom 31. Januar bis zum 13. Februar lief die Unterschriftenphase des Volksbegehrens, in der für einen erfolgreichen Ausgang der Initiative zehn Prozent der Menschen in Bayern ihre Unterschrift abgeben mussten. Trotz der kurzen Vorlaufzeit wurden die benötigten rund 950.000 Unterschriften nicht nur überboten – mit etwa 1,7 Millionen Unterschriften war das Volksbegehren Artenvielfalt das bislang erfolgreichste bayerische Volksbegehren überhaupt. Das zeigt ganz eindeutig: Natur- und Artenschutz spielt für viele Menschen in Bayern eine große Rolle. Doch wie geht es jetzt weiter? Wir zeigen die wichtigsten Schritte:

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Was genau sind die Forderungen?

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf drei grundsätzliche Aspekte:

  • Mehr Bio: Das Volksbegehren fordert 30 Prozent ökologischen Landbau in Bayern bis 2030. Aktuell werden etwa zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern ökologisch bewirtschaftet.
  • Die Landwirte sollen’s richten: Die meisten Forderungen des Volksbegehrens betreffen die Landwirte: Sie sollen später mähen, mehr Blühwiesen anlegen, ihre Fläche für einen Biotopverbund zur Verfügung stellen, breite Randstreifen an allen Bächen und Gräben stehen lassen und den Pestizideinsatz reduzieren.
  • Fördermittel: Bisher erhalten Landwirte Geld für den freiwilligen Dienst an der Umwelt. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Umweltleistungen verpflichtend sein.
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Wie geht es weiter?

Nun sind die Bayerischen Landtagsabgeordneten dazu aufgefordert, gemeinsam ein neues Gesetz zu entwickeln, welches die Forderungen einhalten soll. In Kürze wird es einen „runden Tisch“ geben, bei dem verschiedene Parteien um die neue Gesetzgebung diskutieren werden.

Drei Szenarien können sich daraus entwickeln:

  • Der Landtag übernimmt die vom Vorstand vorgeschlagene Gestzesänderung.
  • Der Landtag ist gegen den Gesetzentwurf. In diesem Falle kommt es dann zu einem Volksentscheid. Dabei kann der Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen.
  • Der Landtag kündigt den Gesetzentwurf als rechtswidrig an. Bayerns Verfassungsgerichtshof könnte dann über eine Gesetzesänderung entscheiden.

Kurz erläutert kann es passieren, dass es durch das Volksbegehren zu einem Gesetzentwurf des Landtags kommt.

Blühende Bänder für Bienen:

Auch wir von Green City setzen uns mit verschiedenen Projekten für den Artenschutz ein. Dieses Jahr starten wir ein gemeinsames Projekt mit dem Lehrstuhl für Renaturierungsökologie der TU München, bei dem freie Flächen insektenfreundlich umgestaltet werden. Mach mit und hilf uns die Artenvielfalt in München zu erhalten!

Hast du Interesse, mehr Informationen zum Projekt und den Mitmach-Möglichkeiten zu erfahren? Melde Dich einfach bei stadtgestaltung@greencity.de. Wir setzen uns gerne mit Dir in Verbindung.

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