Klimaschutz 6. Mai 2021

Endlich Windkraft statt heißer Luft? Was für schärfere Klimaziele wichtig wäre

Was im vergangenen Jahr eher eine Randnotiz in der Berichterstattung der Medien war, sorgt nun für Aufregung in Deutschland: Vier Klagebündnisse, darunter Vertreter*innen von Fridays for Future, hatten 2020 gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung geklagt.

In den letzten Tagen haben sich die Ereignisse dann förmlich überschlagen: Am 30. April hat das Bundesverfassungsgericht das Klimagesetz der Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Grund dafür war, dass die Vorgaben zur Minderung von Treibhausgasemissionen im aktuellen Klimaschutzgesetz nur bis 2030 reichten. Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2022 nachzubessern und darzulegen, wie Treibhausgasemissionen auch über das Jahr 2030 hinaus gemindert werden können.

Bundesregierung verschärft Klimaziele

Nur wenige Tage später gab die Bundesregierung bekannt, sich höhere Klimaziele zu setzen. Das übergeordnete Ziel dabei: die für 2050 anvisierte Klimaneutralität schon 2045 erreicht werden. Laut Berechnungen müssten dazu die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 95 Prozent reduziert werden. Schon für 2030 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Emissionen um 65 Prozent zu reduzieren. Bislang war die Maßgabe für diesen Zeitpunkt 55 Prozent.

Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung ihre Klimastrategie nun verschärft hat. Klare Zielvorgaben für die Reduktion von Treibhausgasemissionen sind ein wichtiges Werkzeug, um die Erderwärmung zu beschränken. Es fehlen allerdings wie so oft konkrete Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann. Die angekündigte Verschärfung der Vorgaben für die einzelnen Sektoren wie Stromwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft und Gebäude muss so schnell wie möglich umgesetzt werden. Der für 2038 angesetzte Ausstieg aus der Kohleverstromung muss viel früher erfolgen – und der Ausbau der Erneuerbaren vorangetrieben werden.

10H-Regelung bremst die Energiewende in Bayern

Im Fall Bayerns kann das durch die Aufhebung der 10H-Regelung erfolgen, wie sie aktuell vom Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber gefordert wird. Die Regelung besagt, dass Windkraftanlagen mindestens das Zehnfache ihrer Höhe von Wohnbebauung entfernt sein müssen. Bei einer Nabenhöhe von 200 m sind das in der Regel 2 Kilometer. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 verhindert diese Vorgabe den weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern, da nur noch wenige Standorte für den Bau von Anlagen in Frage kommen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden noch Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 1.123 Megawatt gebaut. Ihre Planung war bereits vor dem Inkrafttreten der 10H-Regelung abgeschlossen. In den Jahren 2018 bis 2020 waren es 72 Megawatt. Zum Vergleich: Windkraft-Spitzenreiter Niedersachsen baute im gleichen Zeitraum Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.055 MW.

Dem gegenüber steht eine Aussage von Markus Söder aus dem Jahr 2019: Er hatte angekündigt, in den nächsten zwei bis drei Jahren 100 Windkraftanlagen in Bayern zu bauen. Hubert Aiwanger legte noch einen drauf und stellte 300 neue Anlagen bis zum Jahr 2022 in Aussicht. Diese Zahlen können mit der bestehenden Regelung niemals erreicht werden.

Wir schließen uns daher der Forderung des Umweltministers, der Grünen und der SPD an. Die Aufhebung der 10H-Regelung in Bayern wäre ein klares Signal, dass die Verschärfung der Klimaziele auch durch konkrete Maßnahmen begleitet wird.

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