Urbanes Grün 17. November 2023

Riesige, alte Efeuwand gerettet!

In Schwabing schwelte seit über 15 Jahren ein Rechtsstreit wegen der drohenden Rodung einer 40 Jahre alten Efeuwand.

Unser Begrünungsbüro unterstütze die Partei, die sich dagegen wehrte, seit 2017 mit fachlichem Input, Arbeit in den zuständigen Gremien und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. 2023 können wir vermelden: Die zirka 200 Quadratmeter große Fassadenbegrünung – unter anderem gut für Biodiversität, Feinstaubbindung und Lärmreduzierung – konnte gerettet werden. Im Blogartikel erfährst Du mehr über den erfolgreichen Einsatz. 

Das Vorhaben, die Efeuwand zu Roden, sorgte für große Empörung. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit haben wir dazu beigetragen, dass bereits 2017 viele von diesem unvernünftigen Plan erfahren haben. Immer verknüpft mit der Hoffnung, dass wir einen Weg finden, die riesige Efeuwand unter Schutz zu stellen. 

Letztendlich war es nicht möglich die Efeuwand unter Schutz zu stellen, aber wir können nun trotzdem erfreut mitteilen, dass sie vor der Rodung gerettet wurde! 

 

Erfahre mehr über die Vorteile von Fassadenbegrünung

Was war genau geschehen?

Die Hauswand, um die es sich handelt, ist eine Brandwand, auch Kommunwand genannt, die die Grenze zwischen zwei Grundstücken in Schwabing darstellt. Diese mit Efeu bewachsene Wand sollte frei gelegt werden, um eine Wärmedämmung anzubringen.

An die Wand schließt direkt der Garten des Nachbargrundstücks an. Die Bewohner*innen dieses Nachbargrundstücks stimmten dem Bau des Hauses nur zu, wenn die Hauswand, die dann direkt ihren Garten begrenzte, begrünt wird. Dies wurde seinerzeit so gemacht und auch schriftlich festgehalten. Auf Grund dessen möchte die jetzige Bewohnerin des Nachbargrundstücks alles tun, den Efeu zu erhalten. Allerdings wurde die Auflage damals leider nicht ins Grundbuch eingetragen.

Im Jahr 2007 sollte die Wand nun also “wärmegedämmt” werden. Hierfür hätte der Efeu entfernt werden müssen. Den Firmen, die im Garten Sträucher und einen Baum roden sollten, ein Gerüst aufbauen, den Efeu entfernen, die Wärmedämmung montieren und zuletzt die Wand verputzen sollten, hat die Besitzerin des angrenzenden Gartens den Zutritt verwehrt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) klagte daraufhin, um das Recht des Betretens des Grundstücks zu erwirken. Ein Rechtsstreit begann. 

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Das war der Stand 2017, als das Begrünungsbüro um Unterstützung gebeten wurde.

Der Rechtsstreit zwischen WEG und Bewohnerin dauerte bis dahin schon zehn Jahre an. Die damalige schriftliche Vereinbarung zur Begrünung gilt laut Gericht nicht mehr, weil die Eigentumsverhältnisse sich seit Mitte der siebziger Jahre verändert haben. Die Bewohnerin ließ nicht locker und ging von Revision zu Revision.  

Den Anwalt der Bewohnerin unterstützen wir mit fachlichen Informationen zu Fassadenbegrünungen und zum Kletter- und Wuchsverhalten von Efeu, für die Argumentationen dem Gericht gegenüber. Die Darstellung der Vorteile der Fassadenbegrünung, hinsichtlich Wärmedämmung, an dieser Brandwand war wichtig. Weil laut Gutachten die Energieeinsparungen durch die geplante, bauliche Dämmung marginal gewesen wären und sich erst nach etwa 50 Jahren amortisiert hätten. Man geht sogar davon aus, dass ein Wärmedämmverbundsystem nach zirka 25 Jahren eine größere Sanierung benötigt und etwa nach 40 Jahren ersetzt werden muss. 

Unser Begrünungsbüro stellte die Vorteile des Erhalts und die Nachteile des Entfernens der Efeuwand zusammen.  

Vorteile des Erhalts

  • Gebäudeschutz
  • Biodiversität
  • Feinstaubbindung
  • Lärmreduzierung
  • Beitrag zur Wärmedämmung

Nachteile des Entfernens

  • Rodung von Gehölzen
  • Auswaschungen von Bioziden aus der wärmegedämmten Wand
  • Trostloser Anblick als Beeinträchtigung der Anwohnerin

Die Anwohnerin schickte die Zusammenstellung an Nachbarn, Bürgermeister*innen, Landtagswahlkandidat*innen, Stadträt*innen und dem Bezirksausschuss. Der Wunsch war, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, dass sich Unterstützer*innen finden oder dass sich von den Landtagswahlkandidat*innen jemand des (Wahlkampf-)Themas annimmt. Auch der WEG wurde diese Zusammenstellung übergeben, um ein Einlenken zu bewirken. Zusammen mit der Bewohnerin schilderte unser Begrünungsbüro die Situation dem Bezirksausschuss in einer Vollversammlung, aber mit großem Bedauern wurde hier keine Möglichkeit gesehen, das Entfernen des Efeus zu untersagen. Zusätzlich stellte die Untere Naturschutzbehörde fest, dass die Efeuwand ein wertvolles Biotop ist. Da aber keine bedrohten Arten dort nisten, war eine Unterschutzstellung nicht möglich. Dies bestätigte auch eine Expertin des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), welche die Efeuwand auf Grund von Fledermäusen beobachtete. Unter Naturschutz stehende Fledermäuse nisten an dieser Wand ebenfalls nicht.  

Das Gericht versuchte einen Vergleich der beiden Parteien zu vereinbaren: Entfernen des Efeus und Wiederbegrünung der wärmegedämmten Wand. Bei der Einholung von Angeboten für das Neubegrünen wurde der Anwalt der Bewohnerin vom Begrünungsbüro unterstützt. Doch die WEG lehnt den Vergleich ab und hielt weiter am Entfernen des Efeus fest.  

Nach weiteren Gerichtsverhandlungen, mittlerweile in letzter Instanz, wurde 2022 entschieden, dass die Wand nicht von außen, sondern von innen gedämmt werden kann und somit der Efeu nicht entfernt werden muss.  

Weil die Wand Eigentum der WEG ist, hat diese dennoch das Recht den Efeu entfernen zu lassen. Das Gericht stellte auch fest, dass der ohne Genehmigung schon hergestellte Dachüberstand, erforderlich für die Dämmung der Wand, über das Grundstück der Bewohnerin wieder zurückgebaut werden muss. Trotz Angebot der Bewohnerin an die WEG, den Dachüberstand zu belassen, wenn der Efeu bleiben darf, den sie auch weiterhin zurückschneiden und pflegen würde, wie schon in den vergangenen Jahrzehnten, sollte eine Firma für die Beseitigung des Efeus beauftragt werden.  

Wir ergriffen daraufhin erneut öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Banner wurden gefertigt und vor Ort aufgehängt, Infoblätter wurden in der Umgebung verteilt. So wurden die wichtigsten Fakten kommuniziert, warum die Efeuwand gerettet werden sollte. Wir hofften immer noch auf ein Einlenken der WEG. 

Vielleicht hat diese letzte Aktion Wirkung gezeigt oder auch die mehrfach dargestellten Vorteile dieser Fassadenbegrünung. Jedenfalls hat uns die Bewohnerin jetzt, in 2023 und nach rund 15 Jahren Rechtsstreit mitgeteilt, dass alles so bleibt wie es ist.

Die Efeuwand ist gerettet!

Kontakt Begrünungsbüro

Wolfgang HeidenreichBegrünungsbüro+49 89 890 668 - 320
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