Klimaschutz 23. April 2020

Rente nach 20 Jahren? Warum alte PV-Anlagen noch lange nicht aussortiert werden müssen

Wir haben mit Michael Renninger, Geschäftsführer der Green City Power GmbH, über den Weiterbetrieb von Anlagen gesprochen, die seit 20 Jahren Ökostrom liefern und demnächst nicht mehr vergütet werden.

Kurz zu den Hintergründen: Die Idee des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ – bekannt als „das EEG“ – war die Förderung von klimafreundlicher Stromerzeugung. Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Windkraft- und Biogasanlagen wurden für einen Zeitraum von 20 Jahren besonders vergütet. Für viele Pionier*innen und ihre Anlagen ist diese Zeit nun abgelaufen. Was bedeutet das konkret?

Die ersten PV-Anlagen vieler Bürger*innen sind in die Jahre gekommen. Vom Netzbetreiber erhielten diejenigen, die privat eine PV-Anlage auf dem eigenen Haus betrieben, eine Vergütung vom Netzbetreiber. „PV-Anlagen sind sehr robust und leistungsfähig – viele können bedenkenlos noch etliche Jahre Strom liefern“ sagt uns Michael Renninger zur Lebensdauer der Anlagen. Um auch künftig eine garantierte staatliche Einspeisevergütung für Ökostrom zu erhalten, müssten Privatpersonen demnächst komplett neue Anlagen installieren. Ökonomisch und ökologisch wenig sinnvoll – es geht auch anders.

Hausbesitzer*innen sollten die Anlage im ersten Schritt auf Eigenverbrauch umstellen. Das lohnt sich besonders, wenn man demnächst einen erhöhten Bedarf erwartet und beispielsweise den Kauf eines E-Autos plant. Betreiber*innen müssten aber nach heutiger Gesetzeslage auch die Zählertechnik umrüsten, um ihren Strom selbst vermarkten zu können und um mit ihrer PV-Anlage legal weiter am Netz bleiben zu können.

Welche Möglichkeit gibt es noch? Wir haben da mal genauer nachgefragt:

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Michael, über den Büroräumen der Green City AG ist seit vielen Jahren eine PV-Dach-Anlage in Betrieb. Müsst Ihr sie bald in Rente schicken und abbauen?

Michael: Die Anlage ist seit dem Jahr 2000 in Betrieb, aber noch gut in Schuss. Wir haben uns ein Konzept zur „Rettung“ überlegt und freuen uns, dass wir die Anlage mit fast 30 Kilowatt Peak (Abkürzung: „kWp“) – damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben – noch länger betreiben können.

Die Anlage entstand vor 20 Jahren mit Beteiligung der Bürger*innen. Wie sah diese Beteiligung aus?

Michael: Wir haben damals noch als Green City e.V. – als Solarpioniere sozusagen – auf Münchner Dächern kleine Solaranlagen installiert und in Bürgersolarparks gebündelt. In diesem Fall in den „Solarpark 2000“ – damals die weltgrößte Bürgerbeteiligungsanlage. So konnten sich Anleger*innen an unseren geschlossenen Solarfonds finanziell beteiligen. Sehr erfolgreich übrigens, die Kapitalprodukte schütten bis heute Gewinne aus. Die Anlage auf unserem Dach in der Zirkus Krone Straße war vorher auf einem anderen Dach, das aber saniert werden musste. Die Module haben wir auf unser jetziges Bürodach „umgezogen“ und betreiben sie seitdem auch durchgehend.

Euer neuer Stromtarif heißt „Power2People“ – Wie kann Beteiligung von PV-Anlagen-Betreiber*innen nach dem Ablauf der EEG-Vergütung aussehen?

Michael: Künftig werden wir Solarstrom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen direkt beim Solaranlagenbetreiber einkaufen und in den Energiemix unseres neuen Stromtarifs „Power2People“ einfließen lassen.

Mit diesem Community-Stromtarif können wir eine starke Solar-Gemeinschaft bilden, zahlreiche Anlagen gemeinsam vor dem Aus retten und den Betreiber*innen über das Jahr 2020 hinaus Sicherheit bieten.

Was würdet Ihr Euch von der Bundesregierung wünschen? Welche Regelungen bräuchte es bundesweit?

Michael: Sehr viele PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 keine EEG-Vergütung mehr erhalten, sind sehr klein – wir sprechen von 3 bis 5 Kilowatt peak Leistung. Eine Anlage mit einer installierten Leistung von 3 kWp erzeugt im Jahr etwa 3.000 kWh Strom. Für diese Art von Anlagen brauchen wir eine pragmatische Regelung von der Regierung, damit Betreiber*innen weiterhin ohne aufwendige Umrüstungsmaßnahmen ins Netz einspeisen dürfen – egal ob sie einen Teil des produzierten Stroms direkt vor Ort verbrauchen können oder nicht. Wir stehen im Kontakt mit dem zuständigen Ministerium und adressieren unsere Lösungsvorschläge.

Mal angenommen man hat eine solche alte Anlage. Wie geht man vor?

Michael: Betroffene Betreiber*innen sollten bis spätestens Ende November 2020 den Weiterbetrieb ihrer Anlage geregelt haben. Wir sind dabei behilflich und beraten alle, die aktuell noch nicht wissen, welche Option sich für sie am besten eignet:

 

Weitere Infos zum neuen Stromtarif unter folgendem Link: www.power2people.de

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