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Klimaschutz

Konzernschutz vor Klimaschutz? Der Energiecharta-Vertrag (ECT) als Gefahr für Umwelt, Klima und Demokratie

15.06.2021, 19:00 Uhr
Online-Veranstaltung

In einer Online-Veranstaltung widmet sich unser Kooperationspartner Münchner Forum Nachhaltigkeit am 15. Juni dem Energiecharta-Vertrag (ECT) und hinterfragt kritisch dessen Rolle im Klimaschutz.

Immer öfter verklagen Konzerne der fossilen Energiewirtschaft Staaten auf Schadensersatz, wenn die Regierungen berechtigte Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Die Grundlage für diese Klagen ist der 1998 abgeschlossene Energiecharta-Vertrag (ECT), dem bislang über 50 Staaten, darunter auch die Länder der EU, beigetreten sind.

Die im Vertrag enthaltenen Sonderklagerechte für Konzerne ermöglichen es Energiekonzernen und Investoren, Regierungen für klimafreundliche Gesetze abzustrafen und immense Schadenersatzforderungen zu stellen. Mit dem Energiecharta-Vertrag stehen Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit eines globalen Klimaschutzes, zu dem sich die Staatengemeinschaft verpflichtet hat, auf dem Spiel.

Doch inzwischen regt sich Widerstand: In ganz Europa fordern über 500 Klimawissenschaftler*innen, hunderte gemeinnützige Organisationen und mehr als 1 Million Menschen einen EU-Austritt aus dem Pakt.

Referentin:

Handelsexpertin Pia Eberhardt arbeitet als Campaignerin und Rechercheurin bei der Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory (CEO). Sie setzte sich bereits gegen Handelsverträge TTIP und CETA ein und beschäftigt sich schon lange mit dem Energiecharta-Vertrag und den Gefahren einer Paralleljustiz für Konzerne.

Anmeldung:

Weitere Infos zur Veranstaltung und das Anmeldeformular findest Du auf der Website des Münchner Forum Nachhaltigkeit:

Zum Münchner Forum Nachhaltigkeit

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