Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits im Juni ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro gegen den VW-Konzern erhob, muss das VW-Tochterunternehmen Audi nun 800 Millionen Euro zahlen. Grund für die Strafzahlung ist die Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Dieselfahrzeuge. Das entschied die Staatsanwaltschaft München II. Nachdem bereits Zwangsgelder gegen den Freistaat Bayern verhängt wurden und zuletzt sogar die Möglichkeit einer Erzwingungshaft gegen AmtsträgerInnen geprüft wurde, zeichnet sich somit ein Muster ab: Die Verkehrswende in Bayern wird durch Gerichte und deren Entscheidungen vorangetrieben, nicht aber durch das Ergreifen und Umsetzen von konkreten Maßnahmen seitens der zuständigen PolitikerInnen.
Wir erachten es als selbstverständlich, das verhängte Bußgeld direkt für die Luftverbesserung in den bayerischen Großstädten zu nutzen. Martin Glöckner, Geschäftsführer von Green City e.V., fordert: „Das Geld darf nicht in der bayerischen Landeskasse versickern, sondern muss zu einer Verbesserung der Luftqualität und für eine Verkehrswende unter anderem in München eingesetzt werden“. Als eine nachhaltig wirksame Maßnahme fordern wir, die Gelder in nachhaltige Mobilitätskonzepte und –projekte zu investieren. Seit über 25 Jahren arbeitet die Umweltorganisation mit Bildungsprojekten wie Bus mit Füßen und Radeln in allen Lebenslagen daran, umweltverträgliche Mobilität an Menschen verschiedener Generationen zu vermitteln und Alternativen zum motorisierten Individualverkehr aufzuzeigen. Außerdem engagiert sich der Verein mit Aufklärungskampagnen und unabhängigen Messungen für eine Verbesserung der Münchner Luftqualität.